Berufsfachschule dual
Die Berufsfachschule dual vermittelt den Schülerinnen und Schülern ohne Ausbildungsplatz durch einen hohen Praxisanteil eine breit angelegte und vertiefte berufliche Grundbildung, die in verschiedenen Profilen bzw. Fachrichtungen erworben werden kann. Die Berufswahlentscheidung junger Menschen wird zudem durch ein gezieltes und individuelles Beratungs- und Coachingsystem unterstützt.
Im folgenden Podcast wird die BFS dual erläutert:
© Berufsbildende Schulen Syke
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Anmelden zur BFS Dual können Sie sich im Berufsschul-Online-Bewerbungssystem (BoB) über unsere Homepage
Nach der Online-Bewerbung reichen Sie uns bitte umgehend folgende Unterlagen ein:
• Den Ausdruck der Online-Anmeldung,
• einen tabellarischen Lebenslauf,
• eine beglaubigte Fotokopie Halbjahreszeugnis,
• und bis zu den Sommerferien das Abschlusszeugnis
Aufnahmevorausetzungen
In die BFS dual kann aufgenommen werden, wer mindestens den Hauptschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand nachweisen kann.
Vor der Aufnahme in die Berufsfachschule dual ist nachzuweisen, dass ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit der Bundesagentur für Arbeit sowie ein verbindliches Eingangsgespräch mit der aufnehmenden berufsbildenden Schule durchgeführt worden ist.
Profile und Schwerpunkte
Die Berufsfachschule dual bieten wir in folgenden Profilen/Schwerpunkten an:
- Wirtschaft und Verwaltung
- Technik
- Gesundheit und Soziales
Verlauf der BFS dual
1. Schulhalbjahr
Gemeinsame Beschulung aller Schülerinnen und Schüler der BFS dual. Vorgesehen sind in den ersten Wochen Profil-/Schwerpunktwechsel zur beruflichen Orientierung und Vermittlung einer breit angelegten berufsbezogenen Grundbildung sowie eine zweiwöchige praktische Ausbildung in einem Betrieb.
2. Schulhalbjahr
Die BFS dual teilt sich im 2. Schulhalbjahr in zwei Stränge auf:
- Strang B (= Berufsausbildung) bereitet auf eine zukünftige Berufsausbildung vor. Das erfolgt durch umfangreichen fachpraktischen Unterricht in einem Profil/einem Schwerpunkt sowie eine vierwöchige praktische Ausbildung in einem Betrieb. Es besteht weiterhin die Anrechnungsmöglichkeit auf die Dauer der nachfolgenden Ausbildung.
- Strang F (= Fachoberschule) bietet leistungsstarken Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, die Berechtigung für den Besuch der Fachoberschule Klasse 12 zu erwerben. Unterrichtsbegleitend findet im 2. Schulhalbjahr an drei Unterrichtstagen/Woche ein betreutes Praktikum in einem Betrieb statt. Zusätzlich müssen ggfs. noch Praxiszeiten außerhalb der Unterrichtszeit (Ferien) nachgeholt werden, wenn das Schuljahr sehr kurz ist.
Übergangskriterien für den BFS Dual F-Strang
Die Klassenkonferenz stellt fest, ob die Voraussetzungen für den Besuch des F-Stranges erfüllt sind.
Als Grundlage sind folgende Richtwerte anzulegen:
- das Arbeits- und Sozialverhalten entspricht mindestens der Einschätzung C
- es werden mindestens befriedigende Leistungen in den Lernbereichsnoten zum Halbjahr erreicht
- die Lernentwicklung und die Erkenntnisse aus Beratung und Coaching lassen eine positive Prognose hinsichtlich der Bewältigung der Anforderungen der Fachoberschule zu.
Wer die BFS dual mit einem Hauptschulabschluss direkt nach Klasse 9 (H9) besucht, kann nicht in den F-Strang aufgenommen werden. Dafür wäre vorab ein weiteres Jahr mit Sekundarabschluss I Hauptschulabschluss (H10) oder mit erfolgreichem Besuch der Berufseinstiegsschule Klasse 2 (BES 2) erforderlich.
Mögliche Abschlüsse
Mit einem Hauptschulabschluss nach Klasse neun (H9) verbleiben die Schüler im B-Strang und haben zum Ende die Möglichkeit, durch eine Abschlussprüfung im berufsbezogenen Lernbereich Theorie und Praxis den Sekundarabschluss I Hauptschulabschluss nach Klasse zehn (H10) zu erreichen.
Mit einem Sekundarabschluss I Hauptschulabschluss (H10) oder einem (erw.) Realschulabschluss oder dem erfolgreichen Besuch der Berufseinstiegsschule Klasse 2 (BES2) besteht die Möglichkeit, den F-Strang zu besuchen und im B- oder F-Strang durch eine Abschlussprüfung in den Fächern Mathematik, Deutsch, Englisch und dem berufsbezogenen Lernbereich, Theorie und Praxis den Sekundarabschluss I Realschulabschluss
oder den erweiterten Sekundarabschluss I zu erreichen.
Unabhängig vom Schulabschluss nehmen alle Schülerinnen und Schüler an der Abschlussprüfung (Mathematik, Deutsch, Englisch und Kombiprüfung (Theorie und Praxis) in einem oder mehreren Profilbausteinen des berufsbezogenen Lernbereich teil.
Praktikum
Das Praktikum erfolgt blockweise bzw. tageweise in einem geeigneten Betrieb oder einer Einrichtung.
· Im B-Strang müssen insgesamt 240 Stunden Praxisphasen durchgeführt werden. Infolge krankheitsbedingter Fehltage oder kürzerer Arbeitszeiten in Einrichtungen dürfen 160 Stunden nicht unterschritten werden. (Entscheidung durch die Lehrkraft Reflexion des Praktikums).
· Praktikumszeiten im B-Strang 2026/2027:
o 2 Wochen vom 02.11.2026 – 13.11.2026.
o 4 Wochen vom 22.02.2027 – 21.03.2027.
· Es muss sichergestellt sein, dass in beiden Schulhalbjahren Praxisphasen liegen und der Gesamtumfang mindestens 160 Zeitstunden im B-Strang beträgt.
· Im F-Strang sind die Schüler:innen im zweiten Halbjahr an drei Tagen im Betrieb (Mo-Mi) und an zwei Tagen in der Berufsschule (Do und Fr). Insgesamt müssen mindestens 600 Zeitstunden im F-Strang eingehalten werden.
· Die praktische Ausbildung/das Praktikum wird durch die Lehrkräfte vor- und nachbereitet.
· Während der praktischen Ausbildung/des Praktikums werden die Schülerinnen und Schüler von Fachtheorie- oder Fachpraxislehrkräften der Schule in dem Betrieb oder der Einrichtung besucht, beraten und in ihren Leistungen unter Einbeziehung der Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter des Betriebes oder der Einrichtung bewertet.
· Nach Abschluss der praktischen Ausbildung/des Praktikums haben die Schülerinnen und Schüler der Schule einen Bericht über ihre Tätigkeit und eine Bescheinigung des Betriebes oder der Einrichtung über die ordnungsgemäße Durchführung der praktischen Tätigkeit einzureichen.
· Die Leistungen, die die Schülerinnen und Schüler während der praktischen Ausbildung/des Praktikums erbringen, werden in die Leistungsbewertung für den Profilbaustein Gestaltung und Reflexion des Praktikums im berufsbezogenen Lernbereich-Praxis einbezogen.
Das heißt, die curriculare Verzahnung der praktischen Ausbildung/des Praktikums in Betrieb und Schule muss herausgearbeitet werden, nicht nur nebeneinanderstehen.
Nur bei Vorliegen des Nachweises über eine erfolgreiche praktische Tätigkeit kann eine Zeugnisnote im berufsbezogenen Lernbereich und damit ein Abschluss vergeben werden. Unentschuldigte Fehlzeiten können nicht auf die Zeiten der praktischen Ausbildung/des Praktikums angerechnet werden.
Der Versicherungsschutz gilt für das gesamte Schuljahr. Dies gilt auch für den Zeitraum der Ferien.
Die Schülerinnen und Schüler sind im F-Strang über den Betrieb zu versichern.
Beratung & Coaching
Es sind mindestens vier Beratungsgespräche in einem Schuljahr, pro Schülerin oder Schüler zu führen. Das erste Beratungsgespräch findet bereits vor den Sommerferien (Zeitraum Anfang Mai) statt. Die Gespräche sind zu dokumentieren. An der BBS Syke wird es zwei Wochenstunden Beratung Coaching im Stundenplan geben.
Zugangsvoraussetzungen von der BFS Dual in die Klasse 12 Fachoberschule
Die Zugangsvoraussetzungen zur Fachoberschule Klasse 12 sind erfüllt, wenn
- der Notendurchschnitt im Abschlusszeugnis der BFS dual F mindestens 3,0 beträgt,
- die Note in den berufsbezogenen Lernbereichen (Theorie und Praxis) im Abschlusszeugnis mindestens die Note „befriedigend“ beträgt,
- in den Lernbereichen zugeordneten einzelnen Unterrichtsfächern und Profilbausteinen insgesamt entweder in nicht mehr als zwei Fällen die Note „mangelhaft“ oder höchstens in einem Fall die Note „ungenügend“ erreicht worden ist und
- der Nachweis von insgesamt 600 Zeitstunden praktischer Ausbildung/Praktikum vorliegt.
- Fehlende Praktikumszeiten von maximal 120 Zeitstunden sind im Verlauf der FOS Klasse 12 außerhalb der Unterrichtszeit vor Beginn der schriftlichen Prüfungen abzuleisten.
Anrechnung der BFS dual auf eine duale Berufsausbildung
Eine Anrechnung des erfolgreichen Besuchs der Berufsfachschule dual auf eine duale Ausbildung nach BBiG oder HwO ist möglich, wenn die vermittelten Inhalte und Kompetenzen der Berufsfachschule mit den Inhalten und Kompetenzen des ersten Ausbildungsjahres eines Ausbildungsberufes übereinstimmen. Die Anrechnung der beruflichen Vorbildung erfolgt gemäß § 7 BBiG bzw. § 27a HwO. Die Antragstellung erfolgt bei der zuständigen Stelle. Auskunft über die vermittelten Inhalte und erworbenen Kompetenzen liefert ein Portfolio, welches dem Zeugnis als Anlage seitens der Schule ausgestellt wird (§ 1 der Anlage 3 zu § 33 BbS-VO Anlagen zum Zeugnis nach 4. EB-BbS).







