Hinweise zum Sportunterricht an der BBS Syke
Sehr geehrte Eltern, Schülerinnen und Schüler,
bitte beachten Sie folgende Hinweise zum Sportunterricht!
1 Die Teilnahme am Sportunterricht ist verpflichtend. Sollten Sie krankheitsbedingt oder aus persönlichen Gründen fehlen, beachten Sie die Regelungen unter
Punkt 2.
2 Fehlzeiten werden prinzipiell in der ersten Unterrichtsstunde nach dem Fehlen entschuldigt. Für das Fehlen im Sportunterricht werden maximal 10 % handgeschriebene Entschuldigungen ohne Konsequenzen akzeptiert. Darüber hinaus müssen Atteste oder ärztliche Bescheinigungen vorgelegt werden. Schüler:innen mit Attest über eine Sportunfähigkeit sind zur Anwesenheit verpflichtet!
Um eine Sportnote zu erhalten, muss der Lehrkraft eine ausreichende Grundlage zur Bewertung gegeben werden.
3 Eine Befreiung vom aktiven Sportunterricht kann durch Sportlehrkräfte für die Dauer von bis zu einem Monat ausgesprochen werden. Darüberhinausgehende Befreiungen bedürfen der Regelung durch den Schulleiter.
Eine Anfrage auf Befreiung kann unter Angabe von Gründen durch einen Erziehungsberechtigten oder durch die volljährigen Schüler:innen erfolgen. Bestehen Zweifel, ob triftige Gründe für die Befreiung von der Teilnahme am Sportunterricht vorliegen, kann ein ärztliches Attest angefordert werden.
3.1 Die von der Teilnahme am aktiven Sportunterricht befreiten Schüler:innen sind zur Anwesenheit am Sportunterricht verpflichtet. Sie können beispielsweise zu Schiedsrichteraufgaben oder zu anderen zumutbaren Tätigkeiten herangezogen werden. Dieser unterrichtsbezogene Einsatz ist bewertungsrelevant.
4 Das Tragen von Sportkleidung ist vorgeschrieben!
Nach der Hallenordnung darf niemand die Halle mit Straßenschuhen betreten. Die Turnschuhe müssen abriebfest und sauber sein (keine Straßenschuhe).
4.1 Für den Sportunterricht wird schweißsaugende Sportkleidung empfohlen. Strümpfe sorgen für einen festen Halt in den Schuhen und verhindern ein Umknicken während des Unterrichts.
4.2 Aus gesundheitlichen und hygienischen Gründen ist es sinnvoll, nach dem Unterricht die Sportsachen auszuziehen, sich zu waschen/ zu duschen und umzuziehen.
5 Wertsachen wie Uhren und Schmuck sowie Brillen und Geld sind vom Deckungsschutz des Schulträgers ausgeschlossen. Sie haben die Möglichkeit, die Wertsachen während des Unterrichts in den Umkleideräumen zu lassen. Die Räume sind während der Unterrichtszeit geschlossen.
5.1 Den Sicherheitsanweisungen der Lehrkraft für die jeweiligen Sportarten ist grundsätzlich Folge zu leisten. Beispielsweise dürfen keine Uhren, Schmuck oder lange Fingernägel bei Zweikampfsportarten getragen werden.
Ist es technisch nicht möglich, Schmuck, Armbänder, Piercing etc. abzulegen, muss dieser z. B. durch Abkleben gesichert werden. Es ist auch hier den Anweisungen Ihres Sportlehrers bzw. Ihrer Sportlehrerin zu folgen.
5.2 Das Tragen von Brillen geschieht auf eigenes Risiko.
5.3 Handys dürfen während des Sportunterrichts nicht mit in die Sporthalle genommen werden.
6.1 Geräteräume sind keine Aufenthaltsräume und dürfen nach Erlaubnis durch die Lehrkraft betreten werden.
6.2 Während der Aktivität müssen Türen und Tore geschlossen werden.
6.3 Essen und Trinken ist in der Halle untersagt. Getränke dürfen für Trinkpausen vor den Hallenabschnitten im Flur abgestellt werden.
6.4 Zum Verlassen der Halle müssen sich die Schüler:innen in jedem Fall bei der Lehrkraft ab- und anmelden.






