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Krankmeldung
Regelungen bei Unterrichtsversäumnissen
Entschuldigungen sind umgehend, spätestens jedoch am 3. Unterrichtstag (bei Vollzeitschülerinnen und -schülern) bzw. Arbeitstag (bei Berufsschülerinnen und -schülern) nach dem ersten Fehltag in der Schule vorzulegen. Ab dem 4. Fehltag oder bei versäumten Leistungskontrollen muss innerhalb einer Woche eine ärztliche Bescheinigung abgegeben werden.
Die Klassenlehrkräfte regeln in ihren Klassen, wie diese umgehende Meldung erfolgen soll (z. B. eine erste Information über Mail oder Schul-Cloud und dann fristgerecht eine "richtige" schriftliche Entschuldigung).






