Fachschule Sozialpädagogik
Aufgabe von Erzieherinnen und Erziehern ist die Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen. Mit Bestehen der Abschlussprüfung sind die Schülerinnen und Schüler qualifiziert, selbstständig und eigenverantwortlich in sozialpädagogischen Einrichtungen, wie z.B. Krippe, Kindergarten, Hort, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Sonderpädagogik zu arbeiten.
Beschreibung des Berufsbildes:
Staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erzieher sind in sozialpädagogischen Arbeitsfeldern sowie in sonderpädagogischen Einrichtungen tätig. Der Arbeitsschwerpunkt liegt in der Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern und Jugendlichen. Die in der Ausbildung erworbene Handlungskompetenz befähigt die Absolventen dazu, Beziehungsarbeit zu leisten und Bildungsangebote zu planen sowie die sozialpädagogische Arbeit kontinuierlich zu reflektieren und zu verbessern. Außerdem werden die Schülerinnen und Schüler auf die Leitung von Gruppen, Elternarbeit, Teamarbeit und Leitungsaufgaben in sozialpädagogischen Einrichtungen vorbereitet.
Berufsfelder von Erzieherinnen und Erziehern sind z. B.
- Kindertagesstätten, Kindergärten, Kindekrippen und Inklusionseinrichtungen,
- Horte und die sozialpädagogische Betreuung in Grundschulen,
- Stadtteilfarmen und sozialpädagogisch betreute Spielplätze,
- Einrichtungen der Jugendhilfe (z.B. Wohngruppen, betreutes Wohnen, Tagesgruppen),
- sonderpädagogischen Einrichtungen für behinderte Menschen,
- Kinderkurkliniken,
- Kinder- und Jugendpsychiatrischen Kliniken, Kinderstationen im Krankenhaus, in Frauen- und Mädchenhäusern.
Praktische Ausbildung:
In der Klasse 1 erfolgt die praktische Ausbildung in einem sechswöchigen Praktikum in den Bereichen: Krippe und Kinderhort, der sozialpädagogischen Betreuung an der Grundschule in Einrichtungen der Erziehungs- und Jugendhilfe oder in Jugendfreizeiteinrichtungen.
In der Klasse 2 findet die praktische Ausbildung im Rahmen eines zwölfwöchigen Praktikums statt. Hier kann aus allen geeigneten Arbeitsbereichen für Erzieherinnen und Erzieher in Absprache mit den Ausbildungslehrkräften gewählt werden.
Ort und Zeitpunkt der praktischen Ausbildung benennt die Schule. Die Leistungen der praktischen Ausbildung werden in einer Note "Berufsbezogener Lernbereich - Praxis" zusammengefasst.
Auslandspraktikum: Die Auszubildenden können im zweiten Ausbildungsjahr ein sechswöchiges Praktikum als Bestandteil der praktischen Ausbildung im europäischen Ausland absolvieren.
Ziel und Dauer der Ausbildung:
Die Fachschule - Sozialpädagogik - soll den Schülerinnen und Schülern die Befähigung vermitteln, in sozialpädagogischen Einrichtungen als „Staatlich anerkannte Erzieherin/Staatlich anerkannter Erzieher“ selbstständig und verantwortlich tätig zu sein. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fachschule Sozialpädagogik wird außerdem die Fachhochschulreife und damit die Studierfähigkeit erworben.
Die Ausbildungsdauer beträgt 2 Jahre.
Wer sich für einen Berufsweg im sozialpädagogischen Bereich entscheidet, muss u.a. folgende Kompetenzen mitbringen:
- Interesse am Umgang mit Menschen, insbesondere Kindern und Jugendlichen
- Interesse an sozialpädagogischen Themen
- Gute bis befriedigende Leistungen der deutschen Sprache in Wort und Schrift
- Grundlegende Kommunikationsfähigkeiten
- Höflichkeit und Freundlichkeit, Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein, Bereitschaft und Fähigkeit zur Teamarbeit
- Kreativität und Flexibilität im Umgang mit Menschen
In die zweijährige Fachschule Sozialpädagogik kann aufgenommen werden, wer
1. die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Sozialassistentin/ Staatlich geprüfter Sozialassistent“ mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik* und im Abschlusszeugnis mindestens die Note 3,0 im Fach Deutsch, im berufsbezogenen Lernbereich /den Modulen sowie im Berufsbezogenen Lernbereich/Fach Praxis Sozialpädagogik nachweist (*Ab dem Schuljahr 2016/17 lautet die Berufsbezeichnung „Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent“) oder
2. eine gleichwertige, für die Fachrichtung einschlägige Berufsausbildung aufweist oder
3. nach dem Erwerb der Berufsbezeichnung (zu 1.) eine mindestens einjährige, für die Fachrichtung einschlägige Berufstätigkeit ausgeübt hat und eine Nachprüfung erfolgreich war oder die Klasse 12 der Fachoberschule Gesundheit und Soziales in dem Schwerpunkt Sozialpädagogik erfolgreich besucht hat, wenn die aufnehmende Fachschule feststellt, dass der erreichte Bildungsstand eine erfolgreiche Mitarbeit erwarten lässt oder
4. den erfolgreichen Besuch des beruflichen Gymnasiums – Gesundheit und Soziales – mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik und 600 Praxisstunden nachweisen kann oder einen pädagogischen Hochschulabschluss und einen von der Schule/Hochschule begleiteten Praxisanteil von mindestens 600 Zeitstunden in sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern oder eine einjährige einschlägige Vollzeittätigkeit nachweisen kann sowie
5. die persönliche Zuverlässigkeit (erweitertes polizeiliches Führungszeugnis §30aBZRG) und die gesundheitliche Eignung (Gesundheitszeugnis)
nachweist.
Die erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung berechtigt, die Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte Erzieherin/Staatlich anerkannter Erzieher" zu führen. Mit dem gleichzeitigen Erwerb der Fachhochschulreife besteht die Möglichkeit des Studiums an einer Fachhochschule.
Die Ausbildung im berufsbezogenen Lernbereich - Theorie erfolgt in Modulen nach dem didaktischen Konzept der Handlungsorientierung. Die Grundlage hierzu bildet das Kompetenzorientierte Qualifikationsprofil mit Bezug auf den Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR Niveaustufe 6).
Fachschule Sozialpädagogik
Stundentafel
Berufsübergreifender Lernbereich 16h
mit den Fächern Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation
Politik
Mathematik
Naturwissenschaften
Religion
Berufsbezogener Lernbereich – Theorie 42h
Modulübersicht: Lernbausteine und -einheiten
Klasse 1 mit den Modulen | Klasse 2 mit den Modulen |
1 Entwicklung professioneller Perspektiven | 1 Netzwerkarbeit und Qualitätsentwicklung |
2 Diversität und Inklusion | 2 Individuelle Lebenslagen |
3 Professionelle Entwicklungs- und Bildungsgestaltung I | 3 Professionelle Entwicklungs- und Bildungsgestaltung II |
4 Pädagogische Arbeit mit Gruppen | 4 (entweder in Klasse 1 oder 2) |
5 Professionelle Gestaltung von Bildungsprozessen I | 5 Professionelle Gestaltung von Bildungsprozessen II |
6 (entweder Klasse 1 oder Klasse 2) | 6 Erziehungs- und Bildungspartnerschaften |
Optionale Lernangebote | Optionale Lernangebote |
Berufsbezogener Lernbereich – Praxis
mit den Modulen
Reflexion der Praktischen Ausbildung 3h
Durchführung der Praktischen Ausbildung 600h*
Die berufsbezogenen Lernbereiche Theorie und Praxis zielen darauf ab, dass die Schülerinnen und Schüler Kompetenzen für die Tätigkeiten der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Krippen, Kindergärten, Horten, Wohnheimen etc. erwerben. *Insgesamt sind 600 Zeitstunden in den pädagogischen Handlungsfeldern zu absolvieren.
Die Durchführung der praktischen Ausbildung kann in folgenden sozialpädagogischen Einrichtungen absolviert werden.
Klasse 1 | Klasse 2 | |
Dauer | 6 Wochen | 12 Wochen |
Einrichtungen | u.a. Krippe, Hort, Ganztagsschule, Stadtteilfarm, Kinderheim | u.a. Krippe, Kita mit besonderem Konzept, Hort, Ganztagsschule, Sonderpädagogische Gruppen, Kinderheime, Wohngruppe, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, teilstationäre Gruppen der Jugendhilfe |
Schwerpunkte | Gruppenpädagogik, Soziale Lernprozesse | Gruppenpädagogik, Soziale Lernprozesse |
Betreuung | Lehrkräfte der Fachschule für Sozialpädagogik | Lehrkräfte der Fachschule Sozialpädagogik |
Der Bildungsgang Sozialpädagogik richtet im Schuljahr 2020/21 wieder eine Klasse für eine dreijährige, dualisierte, berufsbegleitende Ausbildung zur „Staatlich anerkannten Erzieherin / zum Staatlich anerkannten Erzieher“ in Teilzeitform ein und bietet die Möglichkeit, auf die bisherige Ausbildung aufzubauen, sowie Berufstätigkeit und Weiterbildung miteinander zu verbinden.
Weitere Informationen finden Sie im "Infoblatt Fachschule Sozialpädagogik Teilzeit" (s. u.)
Wir freuen uns auf Sie!
Ansprechpartner/in
StDin Susan Moldenhauer | |
Abteilungsleiterin, Abt. 4Telefon: +49 4242 95710 E-Mail: susan.moldenhauer@bbs-syke.de Aufgaben: | ![]() |
Oberstudienrätin Heike Siegmann-Rink | |
E-Mail: heike.siegmann@bbs-syke.de Aufgaben: | ![]() |