Fachschule Sozialpädagogik
Aufgabe von Erzieherinnen und Erziehern ist die Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen. Mit Bestehen der Abschlussprüfung sind die Schülerinnen und Schüler qualifiziert, selbstständig und eigenverantwortlich in sozialpädagogischen Einrichtungen, wie z.B. Krippe, Kindergarten, Hort, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Sonderpädagogik zu arbeiten.
Beschreibung des Berufsbildes:
Staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erzieher sind in sozialpädagogischen Arbeitsfeldern sowie in sonderpädagogischen Einrichtungen tätig. Der Arbeitsschwerpunkt liegt in der Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern und Jugendlichen. Die in der Ausbildung erworbene Handlungskompetenz befähigt die Absolventen dazu, Beziehungsarbeit zu leisten und Bildungsangebote zu planen sowie die sozialpädagogische Arbeit kontinuierlich zu reflektieren und zu verbessern. Außerdem werden die Schülerinnen und Schüler auf die Leitung von Gruppen, Elternarbeit, Teamarbeit und Leitungsaufgaben in sozialpädagogischen Einrichtungen vorbereitet.
Berufsfelder von Erzieherinnen und Erziehern sind z. B.
- Kindertagesstätten, Kindergärten, Kindekrippen und Inklusionseinrichtungen,
- Horte und die sozialpädagogische Betreuung in Grundschulen,
- Stadtteilfarmen und sozialpädagogisch betreute Spielplätze,
- Einrichtungen der Jugendhilfe (z.B. Wohngruppen, betreutes Wohnen, Tagesgruppen),
- sonderpädagogischen Einrichtungen für behinderte Menschen,
- Kinderkurkliniken,
- Kinder- und Jugendpsychiatrischen Kliniken, Kinderstationen im Krankenhaus, in Frauen- und Mädchenhäusern.
Praktische Ausbildung:
In der Klasse 1 erfolgt die praktische Ausbildung in einem sechswöchigen Praktikum in den Bereichen: Krippe und Kinderhort, der sozialpädagogischen Betreuung an der Grundschule in Einrichtungen der Erziehungs- und Jugendhilfe oder in Jugendfreizeiteinrichtungen.
In der Klasse 2 findet die praktische Ausbildung im Rahmen eines zwölfwöchigen Praktikums statt. Hier kann aus allen geeigneten Arbeitsbereichen für Erzieherinnen und Erzieher in Absprache mit den Ausbildungslehrkräften gewählt werden.
Ort und Zeitpunkt der praktischen Ausbildung benennt die Schule. Die Leistungen der praktischen Ausbildung werden in einer Note "Berufsbezogener Lernbereich - Praxis" zusammengefasst.
Auslandspraktikum: Die Auszubildenden können im zweiten Ausbildungsjahr ein sechswöchiges Praktikum als Bestandteil der praktischen Ausbildung im europäischen Ausland absolvieren.
Ziel und Dauer der Ausbildung:
Die Fachschule - Sozialpädagogik - soll den Schülerinnen und Schülern die Befähigung vermitteln, in sozialpädagogischen Einrichtungen als „Staatlich anerkannte Erzieherin/Staatlich anerkannter Erzieher“ selbstständig und verantwortlich tätig zu sein. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fachschule Sozialpädagogik wird außerdem die Fachhochschulreife und damit die Studierfähigkeit erworben.
Die Ausbildungsdauer beträgt 2 Jahre.
Wer sich für einen Berufsweg im sozialpädagogischen Bereich entscheidet, muss u.a. folgende Kompetenzen mitbringen:
- Interesse am Umgang mit Menschen, insbesondere Kindern und Jugendlichen
- Interesse an sozialpädagogischen Themen
- Gute bis befriedigende Leistungen der deutschen Sprache in Wort und Schrift
- Grundlegende Kommunikationsfähigkeiten
- Höflichkeit und Freundlichkeit, Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein, Bereitschaft und Fähigkeit zur Teamarbeit
- Kreativität und Flexibilität im Umgang mit Menschen
In die zweijährige Fachschule Sozialpädagogik kann aufgenommen werden, wer
1. die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Sozialassistentin/ Staatlich geprüfter Sozialassistent“ mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik* und im Abschlusszeugnis mindestens die Note 3,0 im Fach Deutsch, im berufsbezogenen Lernbereich /den Modulen sowie im Berufsbezogenen Lernbereich/Fach Praxis Sozialpädagogik nachweist (*Ab dem Schuljahr 2016/17 lautet die Berufsbezeichnung „Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent“) oder
2. eine gleichwertige, für die Fachrichtung einschlägige Berufsausbildung aufweist oder
3. nach dem Erwerb der Berufsbezeichnung (zu 1.) eine mindestens einjährige, für die Fachrichtung einschlägige Berufstätigkeit ausgeübt hat und eine Nachprüfung erfolgreich war oder die Klasse 12 der Fachoberschule Gesundheit und Soziales in dem Schwerpunkt Sozialpädagogik erfolgreich besucht hat, wenn die aufnehmende Fachschule feststellt, dass der erreichte Bildungsstand eine erfolgreiche Mitarbeit erwarten lässt oder
4. den erfolgreichen Besuch des beruflichen Gymnasiums – Gesundheit und Soziales – mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik und 600 Praxisstunden nachweisen kann oder einen pädagogischen Hochschulabschluss und einen von der Schule/Hochschule begleiteten Praxisanteil von mindestens 600 Zeitstunden in sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern oder eine einjährige einschlägige Vollzeittätigkeit nachweisen kann sowie
5. die persönliche Zuverlässigkeit (erweitertes polizeiliches Führungszeugnis §30aBZRG) und die gesundheitliche Eignung (Gesundheitszeugnis)
nachweist.
Die erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung berechtigt, die Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte Erzieherin/Staatlich anerkannter Erzieher" zu führen. Mit dem gleichzeitigen Erwerb der Fachhochschulreife besteht die Möglichkeit des Studiums an einer Fachhochschule.
Die Ausbildung im berufsbezogenen Lernbereich - Theorie erfolgt in Modulen nach dem didaktischen Konzept der Handlungsorientierung. Die Grundlage hierzu bildet das Kompetenzorientierte Qualifikationsprofil mit Bezug auf den Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR Niveaustufe 6).
Fachschule Sozialpädagogik
Stundentafel
Berufsübergreifender Lernbereich 16h
mit den Fächern Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation
Politik
Mathematik
Naturwissenschaften
Religion
Berufsbezogener Lernbereich – Theorie 42h
Modulübersicht: Lernbausteine und -einheiten
Klasse 1 mit den Modulen | Klasse 2 mit den Modulen |
1 Entwicklung professioneller Perspektiven | 1 Netzwerkarbeit und Qualitätsentwicklung |
2 Diversität und Inklusion | 2 Individuelle Lebenslagen |
3 Professionelle Entwicklungs- und Bildungsgestaltung I | 3 Professionelle Entwicklungs- und Bildungsgestaltung II |
4 Pädagogische Arbeit mit Gruppen | 4 (entweder in Klasse 1 oder 2) |
5 Professionelle Gestaltung von Bildungsprozessen I | 5 Professionelle Gestaltung von Bildungsprozessen II |
6 (entweder Klasse 1 oder Klasse 2) | 6 Erziehungs- und Bildungspartnerschaften |
Optionale Lernangebote | Optionale Lernangebote |
Berufsbezogener Lernbereich – Praxis
mit den Modulen
Reflexion der Praktischen Ausbildung 3h
Durchführung der Praktischen Ausbildung 600h*
Die berufsbezogenen Lernbereiche Theorie und Praxis zielen darauf ab, dass die Schülerinnen und Schüler Kompetenzen für die Tätigkeiten der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Krippen, Kindergärten, Horten, Wohnheimen etc. erwerben. *Insgesamt sind 600 Zeitstunden in den pädagogischen Handlungsfeldern zu absolvieren.
Die Durchführung der praktischen Ausbildung kann in folgenden sozialpädagogischen Einrichtungen absolviert werden.
Klasse 1 | Klasse 2 | |
Dauer | 6 Wochen | 12 Wochen |
Einrichtungen | u.a. Krippe, Hort, Ganztagsschule, Stadtteilfarm, Kinderheim | u.a. Krippe, Kita mit besonderem Konzept, Hort, Ganztagsschule, Sonderpädagogische Gruppen, Kinderheime, Wohngruppe, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, teilstationäre Gruppen der Jugendhilfe |
Schwerpunkte | Gruppenpädagogik, Soziale Lernprozesse | Gruppenpädagogik, Soziale Lernprozesse |
Betreuung | Lehrkräfte der Fachschule für Sozialpädagogik | Lehrkräfte der Fachschule Sozialpädagogik |
Anmeldungen sind ab sofort möglich. Interessentinnen und Interessenten sprechen dies bitte mit Ihrer Einrichtung ab. Die Einrichtung schickt dann die Bewerbungsunterlagen bis zum 06.06.2019 an die BBS Syke Europaschule. Das Anmeldeformular finden Sie hier: https://www.bbs-syke.de/service/formulare-herunterladen/
Zielgruppe
Das Angebot richtet sich im Schwerpunkt an Sozialpädagogische Assistentinnen und Sozialpädagogische Assistenten, die in Kindertageseinrichtungen beschäftigt sind und zielt darauf ab, die Studierenden in die Lage zu versetzen, selbstständig und eigenverantwortlich Bildungs- und Betreuungsaufgaben in sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern wahrzunehmen. Dazu gehören u. a. Tageseinrichtungen für Kinder, Kinder- und Jugendarbeit, Hilfen zur Erziehung, sozialpädagogische Tätigkeiten in der Schule sowie Tätigkeiten im Arbeitsbereich „Menschen mit besonderen Bedürfnissen“.
Für die dualisierte, berufsbegleitende Ausbildung zur Erzieherin / zum Erzieher in Teilzeit gelten die Rahmenrichtlinien für die berufsbezogenen Lernbereiche - Theorie und Praxis - in der Fachschule Sozialpädagogik des Kultusministeriums Niedersachsen 2016. Der Bildungsgang Sozialpädagogik entwickelt auf der Grundlage der Rahmenrichtlinien eine didaktische Jahresplanung, angelehnt an die Vollzeitausbildung, die den Studierenden und den kooperierenden Einrichtungen zu Beginn der Ausbildung ausgehändigt wird.
Als Ausbildungseinrichtungen kommen Kindertagesstätten in Frage, in denen Kinder von 0-12 Jahren betreut werden und Einrichtungen der stationären und teilstationären Jugendhilfe. Die Einrichtungen sollten über mindestens zwei Gruppen verfügen.
Zugangsvoraussetzungen
In die Fachschule Sozialpädagogik in Teilzeitform kann aufgenommen werden, wer die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte sozialpädagogische Assistentin / Staatlich geprüfter sozialpädagogischer Assistent (frühere Bezeichnung: Staatlich geprüfte/r Sozialassistent/in-Schwerpunkt Sozialpädagogik) besitzt und im Abschlusszeugnis, das diese Berechtigung verleiht, mindestens befriedigende Leistungen im Fach Deutsch, im berufsbezogenen Lernbereich Theorie und im berufsbezogenen Lernbereich Praxis erreicht hat oder eine gleichwertige für die Fachrichtung einschlägige Berufsausbildung aufweist.
Ebenso kann aufgenommen werden, wer nach dem Erwerb der Sozialpädagogischen Assistenz eine mindestens einjährige Berufstätigkeit ausgeübt oder Klasse 12 der Fachoberschule Gesundheit und Soziales mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik erfolgreich besucht hat und die aufnehmende Fachschule feststellt, dass der erreichte Bildungsstand eine erfolgreiche Mitarbeit erwarten lässt.
Darüber hinaus kann aufgenommen werden, wer das Berufliche Gymnasium Sozialpädagogik absolviert oder einen Pädagogischen Hochschulabschluss erworben hat und jeweils 600 Stunden von der Schule/Hochschule begleitete Praxis oder eine mindestens einjährige, für die Fachrichtung einschlägige Vollzeittätigkeit ausgeübt hat.
Die Aufnahme der Bewerber*innen richtet sich nach Eignung und Leistung, sowie der Aufnahmekapazität der Schule.
NEU! Weitere Möglichkeiten / Zugangsvoraussetzungen aus dem Vorgriffserlass:
Wer die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung
- „Staatlich anerkannte/r Heilerziehungspfleger*in“
- „Staatliche geprüfte/r Atem, Sprech- u. Stimmlehrer*in“
- „Ergotherapeut*in“
- Logopäde*in“ oder
- „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in“ besitzt und
a) einen von der FSP begleiteten Praxisteil von mindestens 600 Zeitstunden in sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern erbracht hat, oder
b) mindestens ein Jahr lang eine für die Fachrichtung einschlägige Vollzeittätigkeit ausgeübt hat.
Für die Aufnahme in den Bildungsgang ist außerdem:
- eine Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung (§43Abs.1Nr1 Infektionsschutzgesetz) sowie ein erweitertes Führungszeugnis (§30ABZRG)
- und der Nachweis einer Beschäftigung in einer sozialpädagogischen Einrichtung erforderlich.
Organisation der Ausbildung
Die Ausbildung in Teilzeit dauert 3 Jahre.
Möglicher Beginn: 2019 August
Mögliches Ende: 2022 Juli
Der Unterricht am Lernort Schule umfasst 2400 Theoriestunden:
- 16 Unterrichtsstunden pro Woche an zwei aufeinander folgenden Tagen
- Blockunterricht an Samstagen
- 2-3 Theorie- oder Projektwochen
- Selbststudienzeiten
Der Unterricht am Lernort Praxis umfasst 600 Stunden und erfolgt in zwei Tätigkeitfeldern.
420 Zeitstunden werden in der Basiseinrichtung (z.B. Kindertagesstätte) und 180 Zeitstunden in einer anderen Einrichtung (z.B. Krippe, Kinderhort oder Jugendhilfeeinrichtung) absolviert.
Wir freuen uns auf Sie!
Ansprechpartner/in
StDin Susan Moldenhauer | |
Abteilungsleiterin, Abt. 4Telefon: +49 4242 95710 E-Mail: susan.moldenhauer@bbs-syke.de Aufgaben: | ![]() |
Oberstudienrätin Heike Siegmann-Rink | |
E-Mail: heike.siegmann@bbs-syke.de Aufgaben: |