BVJ Berufsvorbereitungsjahr

Achtung, öffnet in einem neuen Fenster. PDFDruckenE-Mail

Vorbereitung auf die Berufseinstiegsklasse sowie die Erfüllung der Schulpflicht.

Voraussetzungen

Das Berufsvorbereitungsjahr soll von solchen Jugendlichen besucht werden, die die Förderschule ohne einen Hauptschulabschluss oder eine andere allgemeinbildende Schule mit einem Abgangszeugnis aus der 8. Klasse oder darunter verlassen haben  oder die wegen ihrer Lernbeeinträchtigung noch nicht für einen Besuch der Berufseinstiegsklasse geeignet sind.

Ausbildungsbeschreibung/Berufsbeschreibung

Im Berufvorbereitungsjahr können Schülerinnen und Schüler ihre Kenntnisse und Fähigkeiten für den Eintritt in eine Berufseinstiegsklasse verbessern.

Dauer der Ausbildung

Ein Jahr

Gliederung der Ausbildung

Der Unterricht wird an fünf Tagen in einem sogenannten Erst- und Zweitberufsfeld durchgeführt. Hiervon finden drei Tage in der Fachpraxis und zwei Tage als theoretischer Unterricht statt. Darüber hinaus nehmen die Schüler an einem dreiwöchigen Praktikum teil.

Berufsfeld-Kombinationen:  Bau/Metall, Bau/Holz, Farbe/Metall, Hauswirtschaft/Textiltechnik, Hauswirtschaft/Gesundheit.

Lerninhalte/Stundentafel/Praktika

Berufsfelder: (jeweils vorbehaltlich der Zahl der Anmeldungen)

Metalltechnik

Bautechnik

Farbtechnik

Holztechnik

Hauswirtschaft

Ernährung

Textiltechnik

Gesundheit

Theoriefächer:

Fachtheorie

Deutsch

Religion

Politik 

Sport

Wahlpflicht-Arbeitsgemeinschaften

Abschlüsse/Berechtigungen

Bei erfolgreichem Abschluss des BVJ kann anschließend die Berufseinstiegsklasse (BEK)  besucht und der Hauptschulabschluss nachgeholt werden.

Aktuelles/Bilder

 

Anmeldung

Für Fragen und zusätzliche ausführliche Informationen steht  unser Sekretariat zur Verfügung:

Tel.: 04242 9571-210  

Ansprechpartner für die BEK

StD Jürgen Leipold,  Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.   

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildung ist förderungswürdig nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
(Bafög).